Kein Fencheltee für Kleinkinder!


Vorsicht, Leber in Gefahr
Kein Fencheltee für Kleinkinder!
mauritius images / John Curtis

Fencheltee galt jahrzehntelang als Wundermittel gegen Bauchschmerzen bei Babys. Inzwischen sieht das etwas anders aus: Die Europäische Arzneimittelagentur rät ausdrücklich von Arzneitees mit Fenchel für Säuglinge und Kleinkinder ab.

Hausmittel mit Schattenseiten

Fencheltee ist ein altbekanntes Hausmittel, das vor allem Kindern bei Bauchschmerzen und Blähungen verabreicht wird. Seine Wirksamkeit auf Magen-Darm-Probleme ist allerdings sowohl bei Kindern als auch Erwachsenen gar nicht sicher belegt. Stattdessen mehren sich die Hinweise, dass Fenchelteezubereitung für Säuglinge und Kleinkinder gefährlich werden können.

In Arzneitees werden insbesondere Bitter- und Süßfenchel genutzt. Beide Fenchelarten enthalten Estragol. Doch Estragol ist in hohen Dosen schädlich für die Leber, es begünstigt Leberkrebs. Diese schon länger bekannte Wirkung wurde nun in neuen Tierversuchen bestätigt.

Das ist insofern problematisch, als dass der tatsächliche Estragolgehalt in Fencheltees außerordentlich schwanken kann. Er lag in einer österreichischen Studie zwischen 78 und 4633 Mikrogramm pro Liter. Die den Säuglingen dadurch zugeführte Estragoldosis betrug danach zwischen 0,008 und 21 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Zusätzlich befindet sich Fenchel in vielen Breizubereitungen für Babys. Nimmt man Tee und Brei zusammen, werden leicht krebserregende Estragoldosen erreicht.

Auch stillende Mütter sollten vorsichtig sein

Die Europäische Arzneimittelbehörde hat deshalb eine aktuelle Richtlinie herausgegeben. Die Empfehlungen sind klar:

  • Kinder unter 4 Jahren sollen gar keinen Fencheltee erhalten. Eine sichere Anwendung ist in dieser Altersgruppe nicht gewährleistet.
  • Auch stillende Mütter sollen keinen Fencheltee trinken. Auf diese Weise vermeidet man, dass Säuglinge das krebserregende Estragol über die Muttermilch aufnehmen.
  • Kinder zwischen vier und elf Jahren sollten Fencheltee nur selten und mit großen Abständen dazwischen erhalten.

Quelle: Springer Medizin

Das Team der St. Martins-Apotheke

Alle Mitarbeiter anzeigen

Ratgeber Thema im Oktober

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Probiotika im Einsatz

Ob für eine gesunde Verdauung, zur Unterstützung des Immunsystems oder als Begleiter beim Abnehmen: ... Zum Ratgeber

News

Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis
Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis

Folgen des Dauerscrollens

Kurzvideoplattformen wie Tiktok und Co sind beliebt. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene verbringen oft täglich Stunden mit dem Betrachten der kurzen Clips. Doch was stellt die endlose Abfolge schneller Bilder mit Gehirn und Psyche an?   mehr

Semaglutid jetzt als Tablette
Semaglutid jetzt als Tablette

Alternative bei Spritzenangst

Semaglutid zum Abnehmen gibt es jetzt auch als Tablette – eine Alternative für alle, die wegen der Spritze zögern. Wie die Pille wirkt, wer sie nehmen darf und worauf es bei der Einnahme ankommt.   mehr

Schwangerschaft verändert die Augen
Schwangerschaft verändert die Augen

Trockene Augen, Kurzsichtigkeit

Unscharfes Sehen, trockene Augen oder plötzlich schlecht sitzende Kontaktlinsen: Eine Schwangerschaft kann auch die Augen verändern. Bestimmte Sehstörungen sollten werdende Mütter jernst nehmen und ärztlich abklären lassen.   mehr

Vitamin D senkt Krebssterberate
Vitamin D senkt Krebssterberate

Nicht nur Knochenschutz

Vitamin D schützt nicht nur vor Osteoporose. Es verhindert auch Krebstodesfälle. Wieviele das bei einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D wären, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum vorgerechnet.   mehr

Befreiung von der Rezeptgebühr
Ein Medikament wird in der Apotheke eingescannt. In der Regel muss eine Rezeptgebühr bezahlt werden.

Bei Krankenkassen beantragen

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
St. Martins-Apotheke
Inhaber Christian Welz
Telefon 08821/5 55 50
Fax 08821/7 95 24
E-Mail info@st-martinsapotheke.de