Grippeimpfung in der Apotheke


Schnell und einfach
Grippeimpfung in der Apotheke
mauritius images / Bo Arrhed / Alamy / Alamy Stock Photos

Die Grippesaison ist im Anmarsch und es wird Zeit für die Impfung. Gesetzlich Versicherte können sich ihren schützenden Pieks kostenfrei in der Apotheke abholen.

Ab Mitte Oktober steht die Impfung an

Mitte Oktober bis Mitte Dezember – das ist laut Robert Koch-Institut (RKI) der optimale Zeitraum für die Influenzaimpfung. Etliche Personengruppen sollen sich laut STIKO gegen die Grippe impfen lassen. Im Einzelnen sind dies:

  • alle Menschen über 60 Jahre
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei gleichzeitiger chronischer Erkrankung schon ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen
  • Menschen mit chronischen Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankung, Diabetes, schubweise verlaufender neurologischer Grunderkrankung oder einem durch Krankheit oder Medikamente geschwächtem Immunsystem
  • Personen, die durch ihren Beruf ein erhöhtes Infektionsrisiko haben (medizinisches Personal, Arbeitende in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr).

Die Grippeimpfung darf jede Ärzt*in verabreichen. Besonders häufig werden dafür Hausarztpraxen und gynäkologische Praxen in Anspruch genommen. Aber viele Menschen haben gar keine Hausärzt*in mehr oder finden es zu mühsam, einen Termin auszumachen. Manche entscheiden sich auch ganz kurzfristig für einen Influenza-Schutz. Für sie gibt es zum Glück eine praktische Alternative: die Apotheke.

Apotheken impfen mit

Gesetzlich versicherte Erwachsene können sich nämlich ganz einfach kostenfrei in der Apotheke impfen lassen. Voraussetzung ist, dass sie zu einer der oben genannten Gruppen gehören. Der Service der vier Ersatzkassen Barmer, DAK-Gesundheit, TK und KKH sowie der IKK Südwest geht darüber hinaus: Ihre Versicherten werden in der Apotheke auch kostenfrei geimpft, wenn sie die Kriterien der Schutzimpfungs-Richtlinie nicht erfüllen - allerdings nur, wenn sie über 18 sind.

Für die Grippeimpfung sucht man die Apotheke direkt auf, ein Rezept ist nicht erforderlich. Das Apothekenpersonal muss eine spezielle Fortbildung absolviert haben, um impfen zu dürfen. Ob dies in der eigenen Apotheke der Fall ist, erfährt man am Tresen oder übers Telefon. Aufgeklärt und geimpft wird dann diskret und ungestört in einem separaten Raum.

Quelle: ptaheute

Das Team der St. Martins-Apotheke

Alle Mitarbeiter anzeigen

Ratgeber Thema im Oktober

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Probiotika im Einsatz

Ob für eine gesunde Verdauung, zur Unterstützung des Immunsystems oder als Begleiter beim Abnehmen: ... Zum Ratgeber

News

Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis
Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis

Folgen des Dauerscrollens

Kurzvideoplattformen wie Tiktok und Co sind beliebt. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene verbringen oft täglich Stunden mit dem Betrachten der kurzen Clips. Doch was stellt die endlose Abfolge schneller Bilder mit Gehirn und Psyche an?   mehr

Semaglutid jetzt als Tablette
Semaglutid jetzt als Tablette

Alternative bei Spritzenangst

Semaglutid zum Abnehmen gibt es jetzt auch als Tablette – eine Alternative für alle, die wegen der Spritze zögern. Wie die Pille wirkt, wer sie nehmen darf und worauf es bei der Einnahme ankommt.   mehr

Schwangerschaft verändert die Augen
Schwangerschaft verändert die Augen

Trockene Augen, Kurzsichtigkeit

Unscharfes Sehen, trockene Augen oder plötzlich schlecht sitzende Kontaktlinsen: Eine Schwangerschaft kann auch die Augen verändern. Bestimmte Sehstörungen sollten werdende Mütter jernst nehmen und ärztlich abklären lassen.   mehr

Vitamin D senkt Krebssterberate
Vitamin D senkt Krebssterberate

Nicht nur Knochenschutz

Vitamin D schützt nicht nur vor Osteoporose. Es verhindert auch Krebstodesfälle. Wieviele das bei einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D wären, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum vorgerechnet.   mehr

Befreiung von der Rezeptgebühr
Ein Medikament wird in der Apotheke eingescannt. In der Regel muss eine Rezeptgebühr bezahlt werden.

Bei Krankenkassen beantragen

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
St. Martins-Apotheke
Inhaber Christian Welz
Telefon 08821/5 55 50
Fax 08821/7 95 24
E-Mail info@st-martinsapotheke.de