Nachahmer-Medikamente - Genauso wirksam?


Gleich Wirksamkeit bei weniger Kosten?
Nachahmer-Medikamente - Genauso wirksam?
mauritius images / Westend61 / Zeljko Dangubic

Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel sind teuer. Um Kosten zu sparen, sollen Patient*innen statt des Originalmedikaments bevorzugt ein günstigeres Nachahmerprodukt erhalten. Doch ist der Austausch auch medizinisch unbedenklich?

Vielfältig im Einsatz

Ob in der Krebstherapie oder bei der Behandlung von Autoimmunerkrankungen – Biologika haben längst einen festen Platz in der Medizin. Biologika sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel. Dazu zählen zum Beispiel therapeutische Antikörper, die an der Endung -mab zu erkennen sind, wie Bevacizumab oder Rituximab. Aber auch Hormone wie Insulin oder das Wachstumshormon zählen zu den Biologika.

Günstiges Nachahmerprodukt als Alternative?

Viele Biologika sind sehr teuer. Doch mittlerweile existieren auch günstigere Nachahmerprodukte – sogenannte Biosimilars – auf dem Markt. Sie sollen eine ähnliche Wirkung wie das Originalprodukt haben. Um Kosten für die Krankenversicherung zu reduzieren, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen, dass Ärzt*innen bevorzugt ein Biosimilar verschreiben sollen. Patient*innen, die bereits ein teures Originalprodukt erhalten, sollen außerdem auf günstigere Biosimilar umgestellt werden. Erst kürzlich hat der GBA auch den Apotheken den Austausch erlaubt,  jedoch nur für bestimmte Arzneimittelzubereitungen, die über die Vene verabreicht werden.

Weniger Kosten?

Die Arzneimittelsicherheit ist jedoch trotzdem sichergestellt, betont der GBA. Denn ausgetauscht werden darf nur, wenn das Biosimilar für die gleiche Krankheit zugelassen ist. Um die Zulassung zu erhalten, muss das Biosimilar in Studien seine Wirksamkeit beweisen. Erst wenn sichergestellt ist, dass das Biosimilar mit dem Originalprodukt mithalten kann, kommt es auf den Markt.
Trotzdem gilt: Arztpraxis oder Apotheke dürfen weiterhin das Originalprodukt ausgeben, wenn medizinische Gründe gegen den Austausch sprechen. Das ist zum Beispiel bei Allergien oder Unverträglichkeiten der Fall.  

Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss Pressemitteilung und Richtlinie, Bundesinsitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Das Team der St. Martins-Apotheke

Alle Mitarbeiter anzeigen

Ratgeber Thema im Oktober

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Probiotika im Einsatz

Ob für eine gesunde Verdauung, zur Unterstützung des Immunsystems oder als Begleiter beim Abnehmen: ... Zum Ratgeber

News

Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis
Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis

Folgen des Dauerscrollens

Kurzvideoplattformen wie Tiktok und Co sind beliebt. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene verbringen oft täglich Stunden mit dem Betrachten der kurzen Clips. Doch was stellt die endlose Abfolge schneller Bilder mit Gehirn und Psyche an?   mehr

Semaglutid jetzt als Tablette
Semaglutid jetzt als Tablette

Alternative bei Spritzenangst

Semaglutid zum Abnehmen gibt es jetzt auch als Tablette – eine Alternative für alle, die wegen der Spritze zögern. Wie die Pille wirkt, wer sie nehmen darf und worauf es bei der Einnahme ankommt.   mehr

Schwangerschaft verändert die Augen
Schwangerschaft verändert die Augen

Trockene Augen, Kurzsichtigkeit

Unscharfes Sehen, trockene Augen oder plötzlich schlecht sitzende Kontaktlinsen: Eine Schwangerschaft kann auch die Augen verändern. Bestimmte Sehstörungen sollten werdende Mütter jernst nehmen und ärztlich abklären lassen.   mehr

Vitamin D senkt Krebssterberate
Vitamin D senkt Krebssterberate

Nicht nur Knochenschutz

Vitamin D schützt nicht nur vor Osteoporose. Es verhindert auch Krebstodesfälle. Wieviele das bei einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D wären, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum vorgerechnet.   mehr

Befreiung von der Rezeptgebühr
Ein Medikament wird in der Apotheke eingescannt. In der Regel muss eine Rezeptgebühr bezahlt werden.

Bei Krankenkassen beantragen

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
St. Martins-Apotheke
Inhaber Christian Welz
Telefon 08821/5 55 50
Fax 08821/7 95 24
E-Mail info@st-martinsapotheke.de