Neurodermitis bei Kindern lindern


Hautpflege richtig wählen
Mutter cremt einem Säugling die Wange ein. Bei Kindern mit Neurodermitis ist die richtige Hautpflege wichtig.
mauritius images / Vasyl Roha / Alamy / Alamy Stock Photos

Kinder mit Neurodermitis benötigen eine ganz besondere Basishautpflege. Dabei kommt es nicht nur darauf an, welche Creme man verwendet. Es muss auch genug davon auf die Haut aufgetragen werden.

Je nach Stadium lipophil oder hydrophil

Bei der Neurodermitis (oder atopischen Dermatitis) ist durch genetische Veranlagung die Hautbarriere gestört. Zentraler Bestandteil der Therapie ist es, die Haut mit den richtigen Pflegeprodukten zu stärken. Diese verordnet die Ärzt*in je nach Stadium der Erkrankung.

Im akuten Stadium ist die Haut hochrot und benötigt Wasser. Das bekommt sie durch wässrige oder hydrophile Lösungen verabreicht. Feuchtigkeitsspendend sind auch Umschläge, z. B. mit Schwarzem Tee. Im subakuten Stadium verschreibt die Ärzt*in meist hydrophile Cremes. Lipophile, d.h. fettreiche Cremes, kommen dagegen beim trockenen, schuppigen chronischen Hautekzem zum Einsatz.

Vorsicht Kontaktallergene

Viele Inhaltsstoffe in Pflegeprodukten wirken als Kontaktallergene. D.h. sie lösen durch wiederholten Kontakt Allergien aus. Kinder mit Neurodermitis sind besonders gefährdet, solche Kontaktallergien zu entwickeln. Deshalb sollte man auf Pflegeprodukte zurückgreifen, die frei davon sind. Typische Kontaktallergene sind Wollwachs, Duftstoffe, Kamille, Bisabolol und Maiglöckchen. Aber auch Arnika, Parabene, Propolis und Propylenglycol gehören dazu.

Teenager brauchen bis zu 500 g Creme pro Woche

Neben dem passenden Pflegeprodukt kommt es auch auf die aufzutragende Menge an. Bei einem ausgeprägten Ekzem und täglich zweimaliger Anwendung benötigen Kinder bis zu drei Jahren etwa 100 g/Woche. Vier- bis Sechsjährige brauchen wöchentlich bis zu 150 g, Sieben- bis Zwölfjährige bis zu 200 g und Teenager 200 bis 500 g/Woche.

Wann die Kasse die Kosten übernimmt

Die passenden Produkte werden von der Ärzt*in verschrieben. Bis zum 12. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür. Danach ist die Kostenübernahme möglich, wenn eine Ichthyose (Verhornungsstörung der Haut) oder eine Verhaltensstörung vorliegt.

Quelle: SpringerMedizin

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