Zuzahlungsbefreiung für 2016


Neuen Antrag auf Befreiung stellen
Zuzahlungsbefreiung für 2016

Zuzahlungsbefreiungen gelten jeweils nur ein Jahr. Berechtigte können schon jetzt ihre Befreiung für das kommende Jahr beantragen. Wer hat Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung? Und wie lässt sich die Belastungsgrenze schon im Vorfeld abschätzen?

Im Jahr 2015 hatten etwa sieben Millionen Patienten in Deutschland eine Zuzahlungsbefreiung. Die meisten von ihnen aufgrund einer chronischen Erkrankung. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, wenn ihre Gesundheitskosten zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent.

Zum Nachweis Quittung ausstellen lassen

Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen – einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient eine Kundenkarte besitzt. Mit dieser Quittung kann der Patient dann nachweisen, dass er die zwei Prozent erreicht hat.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen zu Fahrtkosten, Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten.

Zuzahlung zu Arzneimitteln abhängig vom Arzneimittelpreis

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf zwei Milliarden Euro. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

Bei chronischer Erkrankung bereits im Vorfeld befreien lassen

Wer Anspruch auf eine  Betroffene sollten sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016 informieren. Mit einem Zuzahlungsrechner lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird. Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen und regelmäßigen Zuzahlungen, zum Beispiel für rezeptpflichtige Arzneimittel, kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.

Das Team der St. Martins-Apotheke

Alle Mitarbeiter anzeigen

Ratgeber Thema im März

Was tun, wenn das Kind fiebert?

Was tun, wenn das Kind fiebert?

Temperaturalarm im Kinderzimmer

Wie misst man die Temperatur am besten? Muss man Fieber senken? Und vor allem: Wann muss das Fieberk ... Zum Ratgeber

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

News

Adipositas: Spürbare Folgen bei Kinderwunsch
Adipositas: Spürbare Folgen bei Kinderwunsch

Einfluss nicht unterschätzen

Die meisten Menschen wissen, dass starkes Übergewicht (Adipositas) nicht gesund ist. Weniger bekannt ist aber, dass Adipositas auch die Chancen auf ein Kind verringern und Schwangerschaften komplizierter machen kann.   mehr

Salz: Verzichten oder ersetzen?
Salz: Verzichten oder ersetzen?

Für Herz und Gefäße

Salzverzicht gehört zu den Basismaßnahmen bei der Behandlung von Bluthochdruck. In manchen Fällen reicht das nicht – dann ist der Salzersatz besser.   mehr

Kurz vorm Ziel am gefährlichsten
Kurz vorm Ziel am gefährlichsten

Herzgefahr beim Marathon

Langstreckenläufe muten dem Herz-Kreislauf-System einiges zu. In seltenen Fällen kann es sogar zu einem Herzstillstand kommen. Männer trifft es dabei bevorzugt – womöglich aufgrund typisch männlicher Persönlichkeitsmerkmale.   mehr

Migräne erhöht Glaukomrisiko

Junge rothaarige Frau bekommt den Augeninnendruck gemessen.

Augen kontrollieren lassen!

Menschen mit Migräne sollten regelmäßig ihre Augen kontrollieren lassen. Denn die Erkrankung macht nicht nur Kopfschmerzen, sie erhöht auch das Risiko für ein Glaukom, d.h. einen grünen Star.   mehr

Kortison in der Selbstmedikation
Person gibt Kortisonsalbe aus einer Tube auf den Finger.

Keine Angst vor Nebenwirkungen

Bei der Anwendung von Kortison fürchten viele Anwender*innen Nebenwirkungen. Ob die Sorge bei der Selbstmedikation berechtigt ist, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
St. Martins-Apotheke
Inhaber Christian Welz
Telefon 08821/5 55 50
Fax 08821/7 95 24
E-Mail info@st-martinsapotheke.de